Wie lange ist ein Gutschein gültig?
Diese Frage ist wohl fast so alt wie dieser selbst. Aus gegebenem Anlass nehmen wir heute das Thema auf und werden unsere eigene Praxis überarbeiten.
Unsere Position
Bisher hatten unsere Gutscheine eine Gültigkeit von 2 Jahren, was zwar kürzer als die privatrechtliche Verjährungsfrist von 3 Jahren ist, aber keine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellt. Der Grundgedanke für diese Befristung unsererseits war: "Wenn ich zu einem Anlass ein Geschenk erhalte, möchte ich es nicht erst in 3 Jahren haben, sondern sobald wie möglich." Ausserdem birgt ein so langer Zeitraum die Gefahr des zufälligen Abhandenkommens, oder schlichten Vergessens des Gutscheines. Darum haben wir den Zeitraum bewusst knapp gewählt, um die Priorität zur tatsächlichen Einlösung zu erhöhen. Dies haben wir in Einvernehmen mit den Veröffentlichungen der IHK (Link hier klicken) getan.
Das Problem
Bisher hat die ruhige Klärung im persönlichen Gespräch noch immer geholfen, etwaige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und die gefühlte Wahrheit in den richtigen Bezug zu setzen. Im Augenblick sehen wir uns jedoch einem sehr erregten Diskurs gegenüber. Die Art und Weise der bisherigen Forderung (Link zur Bewertung) veranlasst uns zu der Bitte, uns bei etwaigen Unklarheiten doch einfach eine Mail oder Nachricht mit dem jeweiligen Feedback zukommen zu lassen. Nicht alle (v.a. formaljuristische) Sachverhalte lassen sich für unsere Mitarbeiter/innen in dem Augenblick direkt und abschließend klären, besonders dann nicht wenn diese den Laden mit anderen Kunden/innen voll haben.
Lösung
Wir wollen, dass unsere Kunden/innen zufrieden mit uns und ihrem Einkauf sind! Um das gelegentlich in Erscheinung tretende Missverständnis bezüglich der Gültigkeitsdauer von Gutscheinen jetzt endgültig auszuräumen, verlängern wir die Gültigkeit aller von uns ausgestellten Gutscheine um 1 auf 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Jeder Käufer oder Inhaber hat das Recht die Ablauffrist solange sein Gutschein noch gültig ist um weitere 3 Jahre entweder duch Teileinlösung oder Neuaustellung von uns verlängern zu lassen.
Bei Fragen, Anregungen oder Problemen erreicht ihr uns jederzeit per Mail (email(at)taliman-shop.de), unserem Kontaktformular oder über die Messenger auf unseren Social-Media Accounts.
Wir hoffen mit unserer Lösung einen Beitrag zur Zufriedenheit zu leisten und freuen uns über jede Form von Feedback.